
Fördermöglichkeiten
Lass Dich unterstützen!
Manchmal gibt es Möglichkeiten, ein Coaching fördern zu lassen. Hier findest Du Wege, wie das funktionieren könnte. Klicke Dich einfach durch die Links, um Dich zu informieren. Die folgenden Informationen wurden sorgfältig für Dich zusammengestellt. Sie dienen als Orientierung, damit Du Dich eigenständig informieren kannst. Eine Garantie oder rechtliche Verbindlichkeit wird damit nicht übernommen.
Arbeitgeberfinanziertes Coaching und Supervision
Viele Arbeitgeber unterstützen Mitarbeitende aktiv durch Coaching oder Supervision – besonders dann, wenn Belastung, Verantwortung oder Veränderungsdruck groß sind. Ziel ist es, Dich in Deiner beruflichen Rolle zu stärken, Deine Gesundheit zu schützen und Deine beruflichen Möglichkeiten zu erweitern.
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Was kann gefördert werden?
Stressmanagement und Resilienz; Selbstorganisation und Klarheit im Arbeitsalltag; Begleitung bei Überlastung oder komplexen Anforderungen; Supervision (insbesondere in helfenden Berufen), usw.
Auch außerhalb der helfenden Berufe relevant:
Veränderungsprozessen im Unternehmen; bei betrieblichen Konfliktsituationen; bei der Entwicklung von Führungskräften; wenn Mitarbeitende neue Rollen übernehmen; oder wenn Teams neue Strukturen, Ziele oder Arbeitsformen entwickeln, usw. -
Wie funktioniert es?
Sprich mit Deinem Arbeitgeber oder der Personalabteilung. Viele Unternehmen haben Budgets für Personalentwicklung, Supervision oder Gesundheitsförderung, die genutzt werden können.
AVGS-Coaching / Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
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Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kannst Du ein Coaching nutzen, um in Arbeit zu kommen, Dich beruflich neu zu orientieren oder Deine Karriere gezielt zu entwickeln. In Berlin vor Ort oder deutschlandweit online.
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Wer kann es nutzen? Menschen, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als arbeitssuchend gemeldet sind. Dazu gehören auch Personen, die in Kürze keine Arbeit mehr haben.
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Mehr Infos: Arbeitsagentur: AVGS-Coaching
Persönliches Budget (nach SGB XI)
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Mit dieser Förderung kannst Du selbst bestimmen, welche Hilfen für Dich passen, z. B. in Form von Coaching.
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Wer kann es beantragen? Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen.
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Mehr Infos: BMAS: Persönliches Budget
Jobcoaching (§ 49 SGB IX)
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Unterstützung direkt an Deinem Arbeitsplatz, inklusive Einbeziehung Deines betrieblichen Umfeldes, um behinderungsbedingte Einschränkungen zu berücksichtigen und zu meistern.
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Wer kann es beantragen? Menschen mit Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre Arbeit im Betrieb sichern oder weiterentwickeln möchten.
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Mehr Infos: Arbeitsagentur: Jobcoaching
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha)
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Unterstützung bei Ausbildung, Umschulung oder Qualifizierung – Coaching kann Teil davon sein.
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Mehr Infos: Arbeitsagentur: Berufliche Rehabilitation
Integrations- und Inklusionsämter
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Ämter, die Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellten Personen unterstützen.
Zum Beispiel: begleitende Hilfe im Arbeitsleben oder technische Hilfsmittel. -
Mehr Infos: BIH: Jobcoaching am Arbeitsplatz
Mischformen / Kombinationen
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Oft lassen sich mehrere Wege kombinieren: Ein Teil der Coaching-Kosten kann durch Förderungen übernommen werden, den Rest kannst Du privat gestalten.